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NPD / Neonazis / Vor Gericht
Geldstrafe für Körperverletzung PDF Drucken E-Mail
redok   
31.05.2007
Magdeburg. Zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro wegen Körperverletzung verurteilte heute das Landgericht Magdeburg in zweiter Instanz den Hamburger Neonazi Jürgen Rieger, der auch Vorstandsmitglied der NPD ist. Das Gericht befand Rieger für schuldig, bei einer rechtsextremen Demonstration am 15.01.2005 in Magdeburg einem Lokalpolitiker der Linkspartei mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben.

In erster Instanz war Rieger, der die Tat bestritten hatte, im Mai 2006 vom Amtsgericht Magdeburg noch freigesprochen worden. Der verletzte Linkspartei-Mann hatte als Nebenkläger Berufung eingelegt.

Rieger ist bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Körperverletzung, Volksverhetzung und Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole. Das heutige Urteil lautete auf 90 Tagessätze zu je 50 Euro. Damit entging Rieger heute nur knapp einem Eintrag dieser Strafe ins Bundeszentralregister, in das Geldstrafen über 90 Tagessätze eingetragen werden.

Riegers Anwalt Corvin Fischer kündigte Revision gegen das heutige Urteil an. Seinen Mandanten kennt er gut: Fischer hatte ihn bereits im Juni 2005 vertreten, als Rieger wegen Bedrohung eines Fotografen verurteilt worden war. Das Landgericht Verden hatte dieses Urteil im Oktober 2006 bestätigt. Darüber hinaus kennen sich Fischer und Rieger auch nachbarschaftlich gut, denn beide praktizieren als Anwälte unter der gleichen Adresse in Hamburg-Blankenese.