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Rechtsextremisten / Vor Gericht
Rechtsextreme Hohlköpfe PDF Drucken E-Mail
redok   
01.06.2007
Paderborn. Rechtsextremisten dürfen öffentlich als "Hohlköpfe" bezeichnet werden, hat die Staatsanwaltschaft Paderborn entschieden. Ein Mitglied der "Nationalen Offensive Schaumburg" fühlte sich durch diesen Ausdruck beleidigt und wollte ein Strafverfahren, doch der Oberstaatsanwalt sah kein "öffentliches Interesse".

Der Neonazi hatte Anstoß an einem Satz des Paderborner Malermeisters und Kreisvorsitzenden der CDU-Mittelstandsvereinigung, Friedhelm Koch, genommen, berichtet die Neue Westfälische. Koch war in der Presse im Vorfeld einer rechtsextremen Demonstration in der Presse zitiert worden: "Paderborn sollte den Schaumburger Hohlköpfen einen Empfang bereiten, den sie nicht vergessen werden".

Die Strafanzeige des Schaumburger Neonazis, bei dem es sich laut örtlichen Szenekennern um Marcus Winter (Lindhorst bei Stadthagen) handelt, hatte jedoch keinen Erfolg; die Staatsanwaltschaft konnte kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung erkennen. Für die rechte Szene sei es "typisch, politisch abstruse, rassistische und geschichtsfälschende Ideen zu äußern", die sich durchaus "als 'hohlköpfig" charakterisieren lassen", so der Oberstaatsanwalt. Bürger treffe kein strafrechtliches Verschulden, wenn sie sich "in verständiger Verärgerung ... pauschal abfällig über die rechtsextreme Szene und deren Mitglieder äußern".