start arrow report arrow Erneute Geldstrafe für "Überzeugungstäterin"
Neonazis / Holocaustleugner / Vor Gericht
Erneute Geldstrafe für "Überzeugungstäterin" PDF Drucken E-Mail
redok   
12.06.2007
Dortmund. Zu einer Geldstrafe von insgesamt 6.000 Euro hat gestern das Landgericht Dortmund die Herausgeberin der neonazistischen Zeitschrift "Stimme des Gewissens" Ursula Haverbeck-Wetzel verurteilt. Die 78-jährige Angeklagte hatte sich durch einen Artikel "Adolf Hitler als Mensch" der Volksverhetzung schuldig gemacht.

In dem Artikel in der Ausgabe vom November/Dezember 2005 hatte Haverbeck-Wetzel unter anderem geschrieben, dass Hitler "eben nicht vom geglaubten Holocaust oder seiner angeblichen Kriegsbesessenheit zu verstehen" sei, "sondern nur von einem göttlichen Auftrag im weltgeschichtlichen Rahmen". Das trug ihr eine Anklage nach den Strafrechts-Paragraphen 86 (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und 130 (Volksverhetzung) ein. Bei Durchsuchungen im Dezember 2005 waren 81 Exemplare des antisemitischen Heftes beschlagnahmt worden, 1.700 Ausgaben waren aber zuvor bereits vom "Collegium Humanum" mit der ausdrücklichen Bitte um Weitergabe versendet worden.

Haverbeck-Wetzel war bereits im Juni 2004 vom Amtsgericht Bad Oeynhausen wegen Volksverhetzung zu 5.400 Euro Geldstrafe (180 Tagessätze zu 30 Euro) verurteilt worden. Ebenfalls in der "Stimme des Gewissens" hatte sie gemeinsam mit dem Schriftleiter des Blättchens Ernst-Otto Cohrs den Holocaust geleugnet.

Die Zeitschrift ist das Publikationsorgan des "Collegium Humanum" in Vlotho, dessen Vorsitzende Haverbeck-Wetzel ist. Das "Collegium Humanum" hat sich in den letzten Jahren zu einer Heimstätte für die Szene der Holocaustleugner um Horst Mahler entwickelt, daneben dient es aber auch regionalen Neonazis als Stützpunkt.

Bereits am ersten Prozesstag waren unter den etwa 40 Besuchern bekannte Gesichter der einschlägigen Szenen zu sehen, so etwa Rüdiger Kahsner, Meinolf Schönborn, Ernst-Günter Kögel und Rigolf Hennig. Die Angeklagte ließ neben ihrem Pflichtverteidiger einen Gesinnungsgenossen als "Wahlverteidiger" auftreten: der Dipl.-Kaufmann Arnold Höfs aus Springe schien ihr geeignet, ihre Sache vor Gericht vorzutragen. Höfs ist neben Haverbeck-Wetzel und dem Schweizer Bernhard Schaub Vorstandsmitglied des Holocaustleugner-"Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" (VRBHV) und hatte im Dezember 2006 mit einer "Delegation" des Vereins an der sogenannten "Holocaust-Konferenz" in Teheran teilgenommen.

In Bezug auf die Anklage leugnete Haverbeck-Wetzel allerdings im Prozess nicht: Sie gab bereitwillig zu, Herausgeberin der "Stimme des Gewissens" und Verfasserin des inkriminierten Artikels zu sein. Ihr kam es offenbar auch vor Gericht darauf an, ihre Sache propagandistisch zu vertreten. So stellte sie sich etwa die Frage, wie es ein "einfacher Frontsoldat" geschafft habe, in nur 14 Jahren Reichskanzler zu werden - eine "verblüffende Leistung" im Vergleich zu heutigen politischen Parteien. Ob Hitler der "Gegensatz zwischen Deutschen und Juden richtig bewusst" gewesen war, gehörte ebenfalls zum Fragenkatalog der Angeklagten. Garniert wurde der Vortrag mit antisemitischen Zitaten aus dem 19. Jahrhundert.

Solche Erklärungen wurden vom Publikum mit Beifall belohnt. Vom Staatsanwalt zum Holocaust befragt, verweigerte sie aber eine Antwort mit Hinweis auf das rechtliche Risiko. Das Gericht zitierte aus den früheren Urteilen gegen Haverbeck-Wetzel (Amtsgericht Bad Oeynhausen, Landgericht Bielefeld), aus denen ihre Leugnung des Holocaust hervorgeht. Da sei es jedoch nicht um den Holocaust gegangen, sondern um die "Auschwitzlüge", so die Entgegnung von Haverbeck-Wetzel. Darunter versteht sie die "stark unterschiedlichen Zahlen der Opfer in Auschwitz" und die "Propagandalüge der Juden, nein Russen".

Das Verfahren gegen sie sei abwegig, und so beantragte sie mit ihrem "Wahlverteidiger" Höfs die Einstellung des Verfahrens. Höfs hatte den Holocaustleugner-Verein VRBHV als "ernsthaften Versuch" bezeichnet, "die Wahrheit zu ermitteln".

Die Staatsanwaltschaft sprach dagegen von einer "Überzeugungstäterin" und legte dar, dass sie Hitler als "Bewahrer der Volksgemeinschaft" für den "Kampf gegen das Judentum" propagiert habe. Unter Einbeziehung des Urteils vom 18. Juni 2004 vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen forderte die Anklage eine Gesamtstrafe von 220 Tagessätzen zu je 30 Euro - angesichts der damals verhängten 180 Tagessätze eine moderate Strafmaß-Forderung.

Das Gericht wollte in seinem Urteil Herstellung und Verbreitung von "Propagandamittel(n), die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen", nicht erkennen und lehnte daher eine Bestrafung wegen Verstoßes gegen §86 StGB ab. Verurteilt wurde Haverbeck-Wetzel wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtstrafe von 200 Tagessätzen zu je 30 Euro, ebenfalls unter Einbeziehung der Vorstrafe. In der mündlichen Urteilsbegründung hieß es, sie habe sich die "Warnfunktion" von Bad Oeynhausen "nicht zu eigen gemacht", auf Grund des "hohen Alters" käme allerdings nur eine Geldstrafe in Frage.

Damit liegt die Gesamtstrafe nur um 20 Tagessätze über der bereits vom AG Bad Oeynhausen verhängten Strafe. Prozessbeobachter stellten sich die kritische Frage, ob dadurch ein "Mengenrabatt für eine Wiederholungstat" gewährt werde.

Ihre Aktivitäten einstellen oder auch nur reduzieren will Haverbeck-Wetzel gewiss nicht. Bereits am 23. Juni soll im "Collegium Humanum" ein "Sommerfest" unter dem Motto "Deutschland uns Deutschen!" stattfinden. Öffentlich angekündigt sind dazu wiederum rechtskräftig verurteilte Holocaustleugner, so etwa als Referent Wolfgang Juchem, Kopf der revisionistischen Kleinstgruppe "Aktion Freies Deutschland". Weiter geht es mit einem "Kameradschaftsabend" unter Leitung von Klaus Kaping, einem früheren Aktivisten der "Deutschlandbewegung" von Alfred Mechtersheimer und des "Deutschen Kolleg" um Horst Mahler, der ebenfalls bereits wegen Holocaustleugnung verurteilt ist.

Anmeldungen für die Neonazi-Feier nimmt der mehrfach vorbestrafte Meinolf Schönborn (Herzebrock) entgegen, der vormals Kopf der 1992 bundesweit verbotenen Neonazi-Truppe "Nationalistische Front" (NF) war. Schönborn war im August 2006 ebenfalls vom Landgericht Dortmund zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er im Verfahren beteuert hatte, er wolle nun seine politischen Aktivitäten einstellen, seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen und sich künftig auf den Vertrieb von T-Shirts mit "Feuerwehr-Motiven" beschränken.

Am Rande des gestrigen Verhandlungstages zeigte einer der "Kameraden" im Publikum, wie sich die Neonazi-Gemeinschaft offenbar eine Auseinandersetzung mit Gegnern vorstellt. Jürgen Niemeyer, der im März 2005 im "Collegium Humanum" zum NPD-Kreisvorsitzenden im Kreis Herford gewählt wurde, schlug in einer Sitzungsunterbrechung vor dem Verhandlungssaal einen Prozessbesucher mit den Worten "Das sind unsere Feinde!" wuchtig ins Gesicht. Als er daraufhin des Gerichtsgebäudes verwiesen wurde, beleidigte er noch einen Justizbeamten.