| Neonazis / Rechte Gewalt / Vor Gericht | |||
| Haftstrafen für Neonazi-Schläger |
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| redok | |
| 10.07.2007 | |
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Königs Wusterhausen. Zu Haftstrafen ohne Bewährung hat gestern das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Brandenburg) zwei Neonazi-Schläger aus dem Raum Berlin verurteilt. Beide sind bereits seit Jahren trotz schwerer Gewalttaten immer wieder zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Im Urteil wurde eine "rechte Gesinnung" als Tatmotiv betont; der Vollrausch eines Angeklagten wurde ausdrücklich nicht als Grund zur Schuldunfähigkeit und Strafminderung bewertet.
Sieben Monate Haft wegen vorsätzlichen Vollrauschs stehen dem 24-jährigen Dennis E. aus Berlin bevor, für den 22-jährigen Timo L. aus Schönefeld (Landkreis Dahme-Spreewald, an der südöstlichen Stadtgrenze Berlins) sprach das Gericht wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten aus. Damit entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Beide sind nach Informationen des Berliner apabiz seit Jahren bekannte Aktivisten der Berliner Neonaziszene. Dennis E. gehörte zu der im Jahr 2005 verbotenen Neonazi-Gruppe BASO ("Berliner Alternative Süd-Ost"). Dennis E und Timo L. sollen inzwischen Mitglieder der NPD-Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN) und NPD-Aktivisten sein.
Den beiden war vorgeworfen worden, am 18.06.2006 in Schönefeld eine Gruppe junger Neuköllner rassistisch beschimpft und körperlich misshandelt zu haben. Am 18. Juni 2006 hatten die beiden damals 21- und 23-Jährigen in Schönefeld zusammen mit einem 15- und und einem 16-Jährigen eine Gruppe von sechs jungen Leuten attackiert. Sie beschimpften die Gruppe mit fremdenfeindlichen und rassistischen Sprüchen und griffen sie tätlich an. Ein 15-jähriger Äthiopier wurde von ihnen schwer am Kopf verletzt. Offenbar hatten die Nazi-Schläger aber nicht mit der Gegenwehr ihrer Opfer gerechnet, denn auch Dennis E. und Timo L. mussten anschließend ins Krankenhaus. Für die schwere Körperverletzung des Äthiopiers sind die beiden jüngeren Mittäter bereits in Berlin verurteilt worden. In Königs Wusterhausen standen die beiden Angeklagten nun wegen der rassistischen Beschimpfungen und Körperverletzung vor Gericht. Timo L. musste sich darüber hinaus für einen Angriff auf einen Informationsstand der PDS am 25. August 2006 in Berlin-Rudow verantworten, an dem er beteiligt gewesen war. Er hatte laut Urteil eine teilweise gefüllte Bierflasche in Richtung einer am Info-Tisch stehenden Person geworfen.
Dennis E. beschäftigt seit seiner Jugend die Justiz, wie der Fernsehjournalist Norbert Siegmund Erst im Mai 2006 fand das Verfahren wegen der "Ausländerjagd" in Rudow statt. Trotz der Vorstrafe erhielt er wiederum eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die erneut zur Bewährung ausgesetzt wurde. Vier Wochen nach diesem Urteil marschierten Dennis E. und Timo L. am Freitag, 16.06.2006 gemeinsam mit etwa 30 teilweise vermummten und bewaffneten Neonazis vor einer Schule im brandenburgischen Rangsdorf auf, in der eine Veranstaltung zum Rechtsextremismus in Brandenburg stattfand. Einen befürchteten Überfall auf die Veranstaltung konnte die eilig herbeigerufene Polizei wohl in letzter Sekunde aufhalten; einige der Neonazis wurden vorläufig in Gewahrsam genommen, darunter auch Dennis E. und Timo L. Gerade einen Tag später, in der Nacht zum folgenden Sonntag, geschah der Angriff auf die Gruppe junger Leute und die schwere Verletzung des 15-Jährigen in Schönefeld. Auch Timo L. hat offenbar nichts aus früheren Verurteilungen gelernt. Er kann bereits mehrere Jugendstrafen wegen Körperverletzung aufweisen und wurde erst vor kurzem vom Amtsgericht Königs Wusterhausen zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er einen Antifa-Stand überfallen und einen Mann verletzt hatte. Während des Prozesses hatte ein Gutachter festgestellt, dass Dennis E. zum Tatzeitpunkt wahrscheinlich "im Vollrausch" war und wohl schuldunfähig sei. Timo L. sei hingegen nur angetrunken gewesen. Den Vollrausch des Dennis E. wertete das Gericht jedoch nicht als strafmindernd. Er habe gewusst, dass er unter Alkoholeinwirkung aggressiv reagiere, so berichtet die Märkische Allgemeine über die Urteilsverkündung. Bewährungen waren nach Ansicht des Gerichts nicht mehr vertretbar, weil die Angeklagten bereits mehrfach wegen Körperverletzung vorbestraft sind. Sie hätten daraus aber keine Lehren gezogen, wie die Richterin betonte. Die Verteidiger der beiden Neonazis hatten auf milde Strafen plädiert. Begründung des Anwalts von Timo L.: "Von diesen Rechtsradikalen geht keine Gefahr für das Gemeinwesen aus." |